Geschichte Burgergemeine Uetendorf
Die Gemeinde Uetendorf als Gebietskörperschaft mit Selbstverwaltungsrechten im heute verstandenen Sinn entstand erst mit der bernischen Verfassung von 1831. Vorerst bestand eine Einheitsgemeinde, die mit dem Vertrag über die Ausscheidung der Gemeindegüter von 1865 klar in die Burgergemeinde und die Einwohnergemeinde aufgeteilt wurde. Fortan lagen die politischen Befugnisse formell ausschliesslich bei der Einwohnergemeinde (Quelle Gde. Uetendorf).
Der Vertrag ist im Archiv der Burgergemeinde noch im Original vorhanden.
Wie die Einwohnergemeinde Uetendorf ist auch die Burgergemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und untersteht der kantonalen Gemeindegesetzgebung. Sie umfasst alle Personen, welche das Burgerrecht von Uetendorf besitzen und zugleich in Uetendorf wohnhaft sind.
Sie wird von einem Burgerrat mit sieben Mitgliedern verwaltet, unterstützt vom Burgerschreiber sowie vom Finanzverwalter. Zwei Mal jährlich werden die ordentlichen Geschäfte an einer Burgerversammlung verhandelt.
Sämtliche Tätigkeiten zugunsten der Burgergemeinde Uetendorf erfolgen im Milizsystem. Der Finanzverwalter und der Burgerschreiber erledigen ihre Arbeit von zuhause aus.
Weil die Burgergemeinde Uetendorf über keine Steuerhoheit verfügt, ist sie auf die Einnahmen aus ihren Burgergütern angewiesen. Dies sind insbesondere die Erträge aus den Liegenschaften (Miet- und Pachtzinse).
Einer Burgergemeinde zugehörig ist man durch Abstammung, Adoption oder Eheschliessung. Das Burgerrecht kann auf entsprechendes Gesuch hin - in besonderen Fällen auch schenkungsweise - von den Stimmberechtigten erteilt werden. Im Rahmen der erleichterten Einbürgerung erhält der ausländische Ehepartner von Gesetzes wegen automatisch das Burgerrecht.